Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt: Die Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 %. Das entlastet abgabepflichtige Einrichtungen – auch Musikvereine – und sichert gleichzeitig die Finanzierung der Künstlersozialversicherung.
Wichtig für Vereine: Im sozialversicherungspflichtigen Sinne gelten Musikvereine als Unternehmer. Wer regelmäßig künstlerische Leistungen beauftragt und verwertet, ist grundsätzlich abgabepflichtig – unabhängig von der Gemeinnützigkeit. Dazu zählen z. B. Honorare für selbstständige KünstlerInnen und GrafikerInnen, sowie entgeltliche Ausbildungsangebote im Verein. Zahlungen an vereinseigene Dirigent*innen sind in der Regel nicht abgabepflichtig.
Der Deutsche Harmonika-Verband Trossingen e.V. informiert und unterstützt bei Fragen – Ansprechpartner ist Johannes Wollasch.
Mehr Infos unter: https://www.dhv-ev.de/vereinsverwaltung/kuenstlersozialkasse/
